Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

• Die verbindliche Personenzahl ist uns spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Spätere Kürzungen der Personenzahl können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nach Absprache in der Regel bis zum Tag der Veranstaltung möglich.

• Da für unsere Speisen frische Produkte verarbeitet werden, kann es im Ausnahmefall zu einem Lieferengpass aufgrund saisonaler Schwankung kommen. Daher müssen wir uns vorbehalten, in einem solchen Fall ein einzelnes Produkt gegen ein gleich- oder höherwertiges auszutauschen.

• Bei Bruch oder Verlust von Geschirr, Platten oder anderem Equipment wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

• Tritt ein Kunde von fest gebuchten Aufträgen vier oder weniger Werktage vor Veranstaltungsbeginn zurück, kann Catherine’s Catering die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung stellen.